AEPD verhängt 9.000 Euro Bußgeld gegen JIMBO NETWORKS, S.L.
Spanien: Auf dem vom Bußgeldempfänger betriebenen Online-Videoportal waren direkt beim Aufruf technisch nicht notwendige Cookies ohne eine entsprechende Einwilligung der Nutzer aktiv. Einige davon stammten von Drittanbietern.
Die Website bot dabei keine Möglichkeit, die Cookies alle oder einzeln zu deaktivieren. Stattdessen wurden die Nutzer darauf verwiesen, die Cookies über ihre Browsereinstellungen zu konfigurieren.
Auch enthielten die Cookie-Richtlinien keine Angaben dazu, ob die verwendeten Cookies vom Unternehmen selbst oder von Drittanbietern stammten, sowie wann sie auf den Endgeräten der Nutzer aktiv werden. Zudem fehlte dem Videoportal ein Cookie-Banner.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 15.000 EUR setzte sich zusammen aus 5.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO, 5.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 13 DSGVO und 5.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 22 Abs. 2 LSSI. Aufgrund von Schuldeingeständnis und freiwilliger Zahlung wurde sie um je 20% auf 9.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 19-04-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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