AEPD verhängt 50.000 Euro Bußgeld gegen IZA OBRAS Y PROMOCIONES, S.A.
Spanien: Ein Beschäftigter hatte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Bauunternehmen eingereicht. Grund war die unberechtigte Offenlegung seiner personenbezogenen Daten gegenüber einem anderen Unternehmen, von dem IZA OBRAS Y PROMOCIONES, S.A. einen Bauauftrag erhalten hatte.
Der Beschwerdeführer war als Projektmanager an dem Auftrag beteiligt, fiel aber krankheitsbedingt eine Zeit lang aus. Der Bußgeldempfänger informierte seinen Klienten darüber, teilte ihm jedoch nicht nur die Abwesenheitsdaten des Betroffenen, sondern darüber hinaus auch seine E-Mail-Adresse sowie die medizinischen Gründe seiner Abwesenheit mit. Dies wertete die Behörde als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung aufseiten von IZA OBRAS Y PROMOCIONES. .
Veröffentlicht am: 15-12-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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