AEPD verhängt 7.800 Euro Bußgeld gegen Iweb Internet Learning, SL
Spanien: Der Verantwortliche ist Inhaber einer Webseite, über die Schulungskurse verschiedenster Anbieter vermittelt werden. Dabei verstößt er nach Auffassung der Datenschutzbehörde gegen Art. 13 DSGVO, weil er nicht seine Person als für die Datenverarbeitung Verantwortliche angibt, womit es betroffenen Personen unmöglich ist, die ihnen zustehenden Rechte auszuüben. Zudem verstoße er, so die Datenschutzbehörde, gegen Art. 7 DSGVO, da für die Erhebung personenbezogener Daten der Nutzer der Webseite nur eine generelle Einwilligung möglich sei, d.h. keine Möglichkeit bestehe, diese auf bestimmte Zwecke zu begrenzen. Außerdem könne diese nicht widerrufen werden. Ferner sieht die Datenschutzbehörde einen Verstoß gegen § 22 Abs. 2 des nationalen spanischen E-Commerce-Gesetzes “Spanish Law on Information Society Services and Electric Commerce” (LSSI ), da auf der Webseite die Angaben zur Verwendung von Cookies fehlen.
Das Bußgeld in Höhe von ursprünglich 13.000 EUR wurde um jeweils 20 % auf 7.800 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 25-09-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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