GPDP verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Italienisches Verteidigungsministerium
Italien: Ein Beschäftigter des italienischen Verteidigungsministeriums hatte bei der italienischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen die Institution eingereicht. Anlass war die unberechtigte Weitergabe von zwei E-Mails mit Dokumenten, die personenbezogene Daten enthielten.
Im ersten Fall war einem internen Bericht zur Prüfung eines Auswahlverfahrens eine Kopie einer E-Mail des Direzione Generale del Personale Militare (Generaldirektion für Militärpersonal) an die Wettbewerbskommission beigefügt worden. Diese enthielt ein Ersuchen um ein medizinisches Gutachten, Angaben zur Diagnose sowie eine Vorladung zu einer ärztlichen Untersuchung des Betroffenen.
Hingegen hatte im zweiten Fall die Militäreinheit SDI-Bataillon Süd eine E-Mail der Kanzlei des Militärgerichts Neapel, die einen Einspruch der Staatsanwaltschaft bezüglich eines gegen den Beschwerdeführer ergangenen Strafurteils enthielt, an einen unbefugten Militärangehörigen weitergeleitet. .
Veröffentlicht am: 01-06-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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