GPDP verhängt 50.000 Euro Bußgeld gegen Istituto Nazionale Assicurazione Infortuni sul Lavoro

Italien: Bei Istituto Nazionale Assicurazione Infortuni sul Lavoro handelt es sich um den Träger der gesetzlichen italienischen Unfallversicherung. Das vorliegende Bußgeld steht mit einer Datenpanne im Zusammenhang, welche die Einrichtung gem. Art. 33 DSGVO der italienischen Datenschutzbehörde gemeldet hatte.
Der Vorfall betraf “Sportello Virtuale Lavoratori” (SVL), einen vom Bußgeldempfänger betriebenen Online-Dienst für Berufstätige. In den Jahren 2019 und 2020 hatten mindestens drei Mal Nutzer der Plattform versehentlich auf dort hinterlegte Daten anderer Personen zugreifen können. Dazu gehörten mitunter Informationen zu Unfällen und Erkrankungen der Betroffenen. In einem der Fälle war die Panne durch die Verwendung einer veralteten Version der Anwendung verursacht worden.
Vor diesem Hintergrund stellte die Behörde fest, dass das Institut seine Pflicht verletzt hatte, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten. Damit einhergehend erkannte die Behörde ebenso einen Verstoß gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit aufseiten des Bußgeldempfängers. .

Veröffentlicht am: 30-05-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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