AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen INVERTIA TENERIFE 2019

Spanien: Nachdem das beschuldigte Unternehmen der Erfüllung der Informationspflicht nicht nachgekommen war, wandte sich der Antragsteller an die Datenschutzbehörde.
Der Antragsteller hatte sich auf eine Wohnung beworben, welche von der Immobilienfirma INVERTIA TENERIFE 2019 vermietet wurde. Nachdem es zu einem Besichtigungstermin gekommen war, versandte der Antragsteller die notwendigen Informationen und Nachweise an das Unternehmen. Nach über einer Woche und mehreren Nachfragen folgte dann eine Absage per Whatsapp.
Auf eine Nachfrage, inwiefern die Daten verarbeitet worden waren, gab es keine Antwort von dem Unternehmen. .

Veröffentlicht am: 16-06-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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