GPDP verhängt 100.000 Euro Bußgeld gegen Intesa Sanpaolo spa
Italien: Ein Kunde hatte bei der italienischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen Ubi Banca S.p.a. eingereicht, welches nach einer Fusion in Intesa Sanpaolo spa umbenannt wurde. Anlass der Beschwerde war ein Brief, den der Beschwerdeführer erhalten hatte. Auf dessen Umschlag befand sich nach außen sichtbar der Aufdruck „anomaler Kredit“.
Wie aus der Untersuchung der Behörde hervorging, enthielt der Brief selbst keine Zahlungserinnerungen, sondern Informationen zu den Finanzdienstleistungen von Ubi Banca. Die Behörde erkannte darin dennoch einen Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit und Transparenz sowie der Datenminimierung. Denn die Verwendung eines nach außen hin sichtbaren Aufdrucks wie „anomaler Kredit“ ermöglichte Dritten unabhängig vom tatsächlichen Inhalt des Briefes ein Schluss auf die finanzielle Situation des Beschwerdeführers. Bereits am 30. November 2005 hatte die Behörde deshalb in einer Generalverfügung festgelegt, dass beim Versand von Finanzkommunikation in Anbetracht des hohen Risikos für die Betroffenen geschlossene Umschläge zu verwenden sind, die nur die für die Identifizierung des Absenders und die Zustellung erforderlichen Daten enthalten. .
Veröffentlicht am: 07-02-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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