GPDP verhängt 12.000 Euro Bußgeld gegen INPS
Italien: Ein Betroffener reichte bei der italienischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das italienische Nationale Institut für Soziale Sicherheit (Istituto Nazionale della Previdenza Sociale, kurz: INPS) ein. Grund war die nicht ordnungsgemäße Beantwortung zweier Auskunftsanfragen, welche der Betroffene an INPS, den zentralen Sozialversicherungsträger des Landes, gestellt hatte.
Die Anfragen standen mit der Weitergabe von Sozialversicherungsinformationen des Beschwerdeführers durch die INPS an dritte Parteien im Zusammenhang. Der Betroffene wollte insbesondere in Erfahrung bringen, auf welcher Rechtsgrundlage die Übermittlung erfolgt war.
Zunächst hatte der Betroffene auf beide Anfragen keine Antwort erhalten. Im Laufe der Ermittlungen hatte die INPS ihm dann eine Auskunft erteilt und dabei erklärt, dass die vorigen Anfragen aufgrund eines technischen Fehlers in dessen E-Mail-System, das eingehende E-Mails betroffen hatte, nicht beantwortet worden waren. .
Veröffentlicht am: 02-06-2021
Quelle von dsgvo-portal.de