LfDI Baden-Württemberg verhängt 7.500 Euro Bußgeld gegen Inkassodienstleister

Baden-Württemberg: Ein Inkassodienstleister speicherte und übermittelte personenbezogene Daten weiter, die eigentlich zu löschen waren. Das Recht auf Löschung von betroffenen Personen wurde somit nicht gefolgt. Weiterhin verstieß der Dienstleister gegen den Grundsatz, dass gespeicherte personenbezogene Daten sachlich richtig und auf dem neusten Stand sein müssen.  .

Veröffentlicht am: 26-06-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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