AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Inhaber eines Geschäfts
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld gegen den Inhaber eines Geschäfts, weil eine an der Lokalität angebrachte Außenkamera dauerhaft eine öffentliche Straße erfasste. Dies wertete die Behörde als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung aufseiten des Bußgeldempfängers.
Die Polizei der spanischen Stadt Puerto del Rosario hatte darüber Beschwerde bei der Behörde eingereicht. .
Veröffentlicht am: 05-10-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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