ANSPDCP verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen ING Bank N.V. Amsterdam – Zweigstelle Bucharest
Rumänien: Der Betroffene hatte in der Vergangenheit ein Konto bei der Bank unterhalten, dieses dann aber gekündigt. Dennoch wurde er von der Bank nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses per E-Mail zwecks der Aktualisierung seiner Daten kontaktiert. Dadurch hatte der Verantwortliche personenbezogene Daten des ehemaligen Kunden unrechtmäßig ohne dessen Einwilligung verarbeitet, darunter die E-Mail-Adresse, den Namen und das Ablaufdatum des Ausweisdokuments des Betroffenen.
Zu dem Vorfall kam es aufgrund eines Fehlers im System der Bank, durch den das Konto des Betroffenen trotz einer entsprechenden Eingabe nicht gelöscht wurde und somit weiterhin als aktiv hinterlegt war. .
Veröffentlicht am: 30-12-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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