AEPD verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen INFINITY ECOM S.L.
Spanien: Ausgehend von der Beschwerde eines Betroffenen verhängte die spanische Datenschutzbehörde das Bußgeld, weil die vom Bußgeldempfänger betriebene Website diverse Mängel im Bezug auf die Cookie- und Datenschutzrichtlinie aufwies.
So lag beispielsweise keine Cookie-Richtlinie vor und die Datenschutzerklärung bot lediglich einen Hinweis auf die Existenz von Cookies. Außerdem gab es keine Möglichkeit, die Nutzung von Cookies auf der Website abzulehnen.
Auch die generelle Datenschutzerklärung des Unternehmens war unzureichend und enhielt nicht die erforderlichen Informationen. .
Veröffentlicht am: 02-05-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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