AEPD verhängt 1.000 Euro Bußgeld gegen IMPORTACIONES CRBD, S.L.

Spanien: Eine Betroffene reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde aufgrund unerwünschter E-Mail-Werbung Beschwerde gegen das Unternehmen ein. Obwohl die Beschwerdeführerin den Werbemaßnahmen mehrmals widersprochen hatte, hatte IMPORTACIONES CRBD, S.L. den Versand der Werbung nicht eingestellt. Ihre E-Mail-Adresse hatte der Bußgeldempfänger aus einer öffentlichen Seite ausgelesen. .

Veröffentlicht am: 19-08-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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