NAIH verhängt 1.846 Euro Bußgeld gegen Immobilienregisterverwaltung der Regierung
Ungarn: Die Immobilienregisterverwaltungsstelle der Regierung hatte im Zuge einer Mieteränderung die personenbezogenen Daten eines Immobilieneigentümers an insgesamt 40 andere Immobilieneigentümer weitergegeben, mit denen der Mieter bereits zuvor Mietverträge abgeschlossen hatte.
Der Betroffene legte daraufhin Beschwerde bei der zuständigen Behörde ein.
Die ungarische Datenschutzbehörde bejahte einen Verstoß gegen Art. 5 DSGVO und hat dies mit einem Bußgeld in Höhe von umgerechnet 1.846 Euro geahndet. .
Veröffentlicht am: 01-04-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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