GPDP verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Immobiliare Riscostruzione Meloria srl
Italien: Die italienische Datenschutzbehörde wurde im vorliegenden Fall nach einer Beschwerde bei der Lokalpolizei aktiv. Das Unternehmen hatte Videokameras verwendet und dabei die überwachten Bereiche nicht mit ordnungsgemäß gestalteten Hinweisschildern gekennzeichnet. Zwar gab es Schilder, auf diesen fehlten jedoch Angaben zum Verantwortlichen und zum Zweck der Verarbeitung. .
Veröffentlicht am: 20-10-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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