AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen IMAGINA FRAN SPORT, S.L.
Spanien: Ein Betroffener hatte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen eingereicht, weil dieses auf seiner Website eine veraltete Datenschutzerklärung verwendet hatte. Diese verwies immer noch auf das obsolete spanische Datenschutzgesetz von 1999. Das Datenschutzgesetz von 1999 war durch das am 7. Dezember 2018 in Kraft getretene Ley Orgánica 3/2018, welches das spanische Datenschutzrecht an die Vorgaben der DSGVO anpasst, ersetzt worden.
Die Behörde erkannte darin eine Verletzung der Informationspflicht von IMAGINA FRAN SPORT, S.L. .
Veröffentlicht am: 03-12-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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