VDAI verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen ICOMOS Lietuvos nacionalinis komitetas

Litauen: Ein Betroffener hatte Beschwerde gegen das Unternehmen bei der litauischen Datenschutzbehörde eingereicht, da seine persönlichen Informationen auf dessen Website veröffentlicht wurden. Zu den so ohne die Einwilligung des Betroffenen publizierten Daten gehörten neben seinem Namen u.a. auch seine Identifikationsnummer und Adresse.
Der Bußgeldempfänger hatte zunächst erklärt, dass der Vorfall durch einen technischen Fehler verursacht worden war, der zügig behoben wurde (wobei der Name des Betroffenen nicht von der Website entfernt wurde). Danach rechtfertigte ICOMOS die Veröffentlichung jedoch mit einem öffentlichen Interesse, da der Betroffene mit einer NGO assoziiert war, über deren Tätigkeit die Öffentlichkeit das Recht hätte, informiert zu werden. Die litauische Datenschutzbehörde wies diese Begründung allerdings zurück und stellte die Unrechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Betroffenen fest: Der Bußgeldempfänger hatte weder nachweisen können, dass ihm für die Veröffentlichung eine Einwilligung des Betroffenen vorlag, noch dass ein öffentliches Interesse an diesen Informationen existierte.
Nachdem ICOMOS Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt hatte, wurde die Bußgeldhöhe von ursprünglich 3.000 Euro auf 1.500 Euro reduziert.
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Veröffentlicht am: 04-03-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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