AEPD verhängt 30.000 Euro Bußgeld gegen IBERIA LÍNEAS AÉREAS DE ESPAÑA, S.A. OPERADORA UNIPERSONAL
Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen die Fluggesellschaft ein. Gegenstand der Beschwerde war die datenschutzrechtlich unzulässige Verwendung von Cookies auf ihrer Website.
Nach Angaben des Betroffenen waren Cookies beim Aufruf der Website installiert worden, ohne dass die Möglichkeit geboten wurde, ihre Verwendung abzulehnen oder ihr zuzustimmen. Im Rahmen der Untersuchung teilte der Bußgeldempfänger der Behörde mit, seit Juni 2019 an der Implementierung der Empfehlung der Behörde zum Umgang mit Cookies gearbeitet zu haben. Nichtsdestotrotz stellte die Behörde darauffolgend Datenschutzverstöße rund um den Einsatz von Cookies aufseiten von Iberia fest.
So erfolgte beim Aufruf der Website zwar eine Einblendung, welche darüber informierte, dass auf der Seite Cookies eingesetzt werden, und die einen Link zum Konfigurationspanel enthielt, über das Cookies abgelehnt werden konnten. Allerdings war der Banner zum einen nicht konzise, intransparent und schwer verständlich gestaltet. Zum anderen konnte nur weitergesurft werden, wenn die Cookies angenommen wurden oder das Konfigurationspanel angesteuert wurde. Eine Möglichkeit, die Cookies direkt auf der ersten Ebene abzulehnen, bestand nicht.
Ferner war es über das Panel nicht möglich, alle Cookies auf einmal abzulehnen bzw. abzuschalten. Ebenso enthielt es keine Angaben zu den Anbietern, zur Art und zum Zweck der auf der Website eingesetzten Cookies und dazu, wie lange diese aktiv bleiben. Beides war im Laufe der Ermittlungen von Iberia den datenschutzrechtlichen Vorgaben angepasst worden. .
Veröffentlicht am: 22-10-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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