AEPD verhängt 24.000 Euro Bußgeld gegen IBERIA LÍNEAS AÉREAS DE ESPAÑA, S.A. OPERADORA UNIPERSONAL
Spanien: Der Verantwortliche gewährte keine Auskunft über Telefonaufzeichnungen, die die betroffene Person beansprucht. Auch nach Anweisung der Datenschutzbehörde reagierte der Verantwortliche nicht.
Das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 40.000 EUR wurde wegen sofortiger Zahlung und Schuldanerkenntnis um jeweils 20 % auf 24.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 02-10-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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