AEPD verhängt 100.000 Euro Bußgeld gegen IBERDROLA CLIENTES, SAU

Spanien: Der Betroffene hatte einen bestehen Vertrag mit dem Energieversorger aufgrund eines Umzugs gekündigt. Aufgrund noch offenstehender Rechnungen hatte der Beklagte ihm daraufhin zwei Zahlungsaufforderungen zugeschickt, dafür jedoch die alte und nicht die neue Adresse des Betroffenen verwendet, sodass diese nicht zugestellt werden konnten und zu ihm zurückkamen. Obwohl der Verantwortliche den Beschwerdeführer aufgrund der nicht aktualisierten, inkorrekten Adresse nicht erreichen konnte, meldete er dessen vermeintliche Zahlungsunfähigkeit dem Finanzinstitut Equifax Iberica.
Auch als der Betroffene später die Löschung seiner Daten beantragte und Iberdrola Clientes dafür ein weiteres Mal seine Korrespondenzadresse mitteilte, verwendete das Unternehmen weiterhin die alte Adresse zu Kommunikationszwecken. Ebenso lehnte es die Anfrage seitens des Beschwerdeführers mit dem Verweis auf die noch offenstehenden Rechnungen ab – Rechnungen, die ihm aufgrund der Versäumnis, die Adresse zu berichtigen, nie zugestellt wurden. 
Iberdrola Clientes hatte es in einem Zeitraum von mehreren Monaten kontinuierlich versäumt, Korrekturen vorzunehmen und den Rechten des Betroffenen zu entsprechen. Wegen dieser groben Fahrlässigkeit seitens des Verantwortlichen und des Umstands, dass der Betroffene mit den Daten, um die es ging, direkt identifizierbar war (Name, Adresse, Telefonnummer), wertete die spanische Datenschutzbehörde den Vorfall als sehr schweren Verstoß. .

Veröffentlicht am: 03-02-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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