AEPD verhängt 130.000 Euro Bußgeld gegen IBERDROLA CLIENTES, S.A.U.
Spanien: Die Kundendaten der Beschwerdeführerin wurden nach Vertragsende unberechtigt durch den Stromanbieter Iberdrola weiterverarbeitet. Daten aus dem Stromvertrag der Beschwerdeführerin wurden einem Inkassoverwalter (CONECTA) mitgeteilt, der daraufhin unbegründete Zahlungsansprüche geltend gemacht hat. Die Zahlungsansprüche seien durch angeblich abgeschlossene weitere Stromverträge entstanden, an denen die Beschwerdeführerin aber nicht beteiligt war. Das Bußgeld setzt sich zusammen aus 80.000 Euro für den Verstoß gegen Art. 6 der DSGVO, sowie aus einem Betrag von 50.000 Euro aufgrund des Verstoßes gegen Art. 6.1 des spanischen Datenschutzgesetzes LOPD (Organgesetz 15/1999). .
Veröffentlicht am: 14-02-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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