AEPD verhängt 8.000 Euro Bußgeld gegen Iberdrola Clientes S.A.U.
Spanien: Iberdrola Clientes S.A.U. , ein spanischer Stromanbieter hatte sich geweigert, nach dem Mieterwechsel des Beschwerdeführers dessen Nachmieter als künftigen Vertragspartner des Energielieferungsvertrages aufzunehmen. Der Nachmieter sei negativ in einem Schuldnerverzeichnis (SOLCENT) eingetragen. Auf Anfrage der spanischen Datenschutzbehörde (aepd) hierüber Nachweise vorzulegen, weigerte sich die Iberdrola Clientes S.A.U. Die spanische Datenschutzbehörde verhängte ein Bußgeld wegen fehlender Zusammenarbeit (Art. 31 DSGVO). .
Veröffentlicht am: 29-10-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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