CNIL verhängt 525.000 Euro Bußgeld gegen HUBSIDE.STORE
Frankreich: Im Rahmen einer europäischen Zusammenarbeit untersuchte die französische Datenschutzbehörde ein Unternehmen, welches mit Mobiltelefonen und Computern handelt.
Bei der Kontrolle wurde unter anderem die Werbepraxis des Unternehmens untersucht. HUBSIDE.STORE führte mehrere Werbekampagnen per Telefon und SMS durch, um seine in Fillialen verkauften Produkte zu bewerben. Die Daten für die Kontaktaufnahme stammten unter anderem von Datenbrokern und Produkttestseiten. Dabei stellte die Behörde fest, dass das irreführende Erscheinungsbild der Inkassoformulare, welches von den Brokern und Testseiten verwendet wurde, es nicht ermöglichte, eine gültige Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen.
Darüber hinaus stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen bei seiner Kaltaquise die kontaktierten Privatpersonen nicht ausreichend informiert hatte. So fehlten unter anderem Angaben über die Identität und Kontaktdaten der Organisation, der Zweck der Datenverarbeitung und Infortmationen zu den Aufbewahrungsfristen. .
Veröffentlicht am: 09-04-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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