AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Hotel-Betreiber
Spanien: Ausgehend von der Beschwerde eines Kunden verhängte die spanische Datenschutzbehörde das Bußgeld, weil der Bußgeldempfänger in seinem Hotel Kameras installiert hatte, welche die Swimming-Pool-Anlage sowie einen öffentlichen Durchgangsbereich erfassten. Die Behörde erkannte darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Des Weiteren sah die Behörde die Informationspflicht des Beschwerdegegners verletzt. So verwiesen die Schilder, die er angebracht hatte, um über die Videoüberwachung zu informieren, weiterhin auf das obsolete spanische Gesetz LOPD, welches 2018 vom Gesetz LOPDGDD, das die Anforderungen der DSGVO in die spanische Gesetzgebung überführte, abgelöst wurde. Außerdem enthielten die Kundenverträge keine Hinweise auf die Videoüberwachung und informierten die Kunden auch nicht über Möglichkeiten, wie sie ihre Betroffenenrechte ausüben konnten. .
Veröffentlicht am: 23-02-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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