AZOP verhängt 15.000 Euro Bußgeld gegen Hotel
Kroatien: Ein Hotelgast benachrichtigte die Datenschutzbehörde darüber, dass bei der Raumbuchung finanzielle Daten ungeschützt per E-Mail übermittelt werden sollten. Außerdem wurde nicht mitgeteilt, wer Zugriff auf die sensiblen Daten hatte.
Daraufhin stellte die Behörde Untersuchungen an und ahndete die gefunden datenschutzrechtlichen Verstöße mit einem Bußgeld. So sieht die Behörde keine Rechtsgrundlage für das Verlangen einer Personalausweiskopie sowie kompletter finanzieller Daten, inklusive der CVC-Nummer der Kreditkarte, da die Reservierung auch ohne diese Daten möglich ist. Außerdem fehlte es an den Betroffenen transparent bereitgestellten Informationen bezüglich des Datenschutzes. Weiterhin hatte das Hotel keine angemessenen organisatorischen und technischen Maßnahmen getroffen, um die erhobenen, sensiblen personenbezogenen Daten zu schützen. Zusätzlich stellte die Behörde fest, dass der Hotelmanager gleichzeitig zum Datenschutzbeauftragten bestellt worden war, was zu einem Interessenkonflikt führte. .
Veröffentlicht am: 26-09-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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