AEPD verhängt 16.000 Euro Bußgeld gegen HOSPITAL RECOLETAS PONFERRADA, S.L.

Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde reagierte auf die Beschwerde einer Privatperson. Dieser hatte bei einer ärztlichen Untersuchung eine Einwilligungserklärung ausgefüllt, in der bestimmte Punkte bereits vorab angekreuzt waren. Die Datenschutzbehörde stellte außerdem fest, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche dem Antrag des Patienten auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten nicht rechtzeitig nachgekommen war.
Aufgrund von freiwilliger Zahlung wurde das ursprüngliche Bußgeld von 20.000 EUR um 20% auf 16.000 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 16-12-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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