AEPD verhängt 48.000 Euro Bußgeld gegen HM HOSPITALES 1989, S.A

Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde hat ein Krankenhaus zu einem Bußgeld von 48.000 Euro verpflichtet. Grund hierfür war eine Anzeige durch einen Patienten, der darauf hinwies, dass die schriftliche Einwilligungsmöglichkeit in die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte nicht den Ansprüchen der DSGVO entsprach. Ebenso verhielt es sich mit einer Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu Werbezwecken. In beiden Fällen sollte ein Kästchen angekreuzt werden, falls die Einwilligung nicht erteilt werden sollte. Die DSGVO verlangt allerdings eine ausdrückliche Handlung für eine Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten (wie das Ankreuzen eines Kästchens) und lässt Unterlassen nicht als Einwilligung zu. Demnach wertete die Behörde die gegebene Einwilligung nicht als rechtsgültig.  .

Veröffentlicht am: 03-03-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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