AEPD verhängt 4.200 Euro Bußgeld gegen HILLGROUP CALL CENTER, S.L.
Spanien: Der Betroffene hatte vom Beklagten von zwei verschiedenen Nummern ausgehende Werbeanrufe erhalten, die im Namen des Unternehmens Jazztel getätigt wurden, bei dem der Betroffene Kunde war. Er erhielt die Anrufe, obwohl sich seine Nummer auf der Robinson-Liste befand.
Hintergrund dieser Aktivität war ein Agenturvertrag, in dem das Call-Center von Jazztel mit Werbeaktivitäten beauftragt wurde. Dafür hatte der Bußgeldempfänger im Rahmen einer Werbekampagne 3.000 zufällig ausgewählte Nummern von Jazztel-Kunden, die den Parametern entsprachen, kontaktiert. Aufgrund der Implementierung eines neuen Filtersystems wurde die Nummer des Betroffenen bei dieser Auswahl irrtümlich nicht aussortiert, obwohl sie in der Robinson-Liste eingetragen war.
Das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 7.000 EUR wurde wegen sofortiger Zahlung und Schuldanerkenntnis um jeweils 20 % auf 4.200 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 10-02-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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