AEPD verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen HERON CITY VALENCIA MANAGEMENT, S.L.
Spanien: Eine Privatperson stellte gegen das Unternehmen einen Antrag auf Zugang zu den Bildern des Videoüberwachungssystems in den Räumlichkeiten. Das Unternehmen lehnte ab und verwies darauf, dass ein solcher Zugang nicht möglich sei, es sei denn, es wird von der Polizei oder von befugtem Personal angefordert. Der Beschwerdeführer geht davon aus, dass diese Antwort nicht im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen steht. Dies bestätigte die Datenschutzbehörde. Der Beschwerdeführer und sein Fahrzeug waren auf den Videoaufnahmen zu sehen.
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Veröffentlicht am: 07-04-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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