Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 200.000 Euro Bußgeld gegen Hellenic Telecommunications Agency SA
Griechenland: Die griechische Datenschutzbehörde hat die Telekommunikationsgesellschaft Hellenic Telecommunications Agency SA mit einem Bußgeld von 200.000 belegt, da sie unerlaubte Werbeanrufe bei Privatpersonen durchführte. Bei der Prüfung stellte sich heraus, dass aufgrund eines technischen Fehlers das Abbestellen bzw. Widerrufen von Werbeanrufen seit über sechs Jahren (ab 2013) von Seiten der Kunden zwar durchgeführt werden konnte, im IT-System allerdings nicht hinterlegt worden war. Rund 8.000 Personen waren von diesem Fehler betroffen und wurden im Zuge dessen nie von der Werbeanruferliste gestrichen.
Die Datenschutzbehörde wirft der Telefongesellschaft vor, dass sie nicht die erforderlichen Maßnahmen und Prozesse durchgeführt hätte, um diesen Fehler zu verhindern. Die Datenschutzbehörde betrachtet den kompletten Sachverhalt als einen Verstoß gegen das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu Direktmarketingzwecken (Artikel 21 Absatz 3 der DSGVO) sowie gegen Artikel 25 (Datenschutz durch Geschmacksmuster) der DSGVO und verhängte daher ein Bußgeld in Höhe von 200.000 Euro. .
Veröffentlicht am: 15-10-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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