Datainspektionen verhängt 11.321 Euro Bußgeld gegen Health and Medical Board der Region Örebro

Schweden: Das Gesundheitsamt der Region Örebro veröffentlichte auf seinem Webauftritt ein Dokument mit Gesundheitsdaten eines Bürgers. Im diesem Dokument fanden sich Angaben zur Identität des Betroffenen, Kontaktdaten, Angaben zu einer Behandlung in einer forensischen psychiatrischen Klinik sowie der Verpflichtung zur Abgabe einer Urinprobe und die Sozialversicherungsdaten.
Die Behörde beanstandete,  dass die Angaben gegen den Grundsatz der Datenminimierung und der Zweckbestimmung der Verarbeitung verstoßen. Weiter verletzte die Veröffentlichung der Angaben zur Behandlung in einer psyhiatrischen Klinik und die Angabe zu einer Urinprobenentnahme das Verbot der Verarbeitung von Gesundheitsdaten und Daten besonderer Kategorien. Die Informationen könnten darauf schließen lassen, dass die Person des Drogenkonsums verdächtigt wird und aufgrund der Aufnahme in die Psychiatrie an einer schweren geistigen Erkrankung leidet. Die Verstöße gegen Art. 5, 6 und 9 DSGVO ahndete die Behörde mit einem Bußgeld von 80.000 SEK.
Darüberhinaus wurde auch beanstandet, dass das Gesundheitsamt keine ausreichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO implementiert hatte, um die personenbezogenen Informationen des Betroffenen ausreichend zu schützen. Für diesen Verstoß sah die Behörde ein weiteres Bußgeld in Höhe von 40.000 SEK vor. .

Veröffentlicht am: 14-05-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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