AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Hauseigentümer

Spanien: Der Eigentümer eines Wohnhauses hatte in einem Fenster im Eingangsbereich eine Kamera installiert, die auf den öffentlichen Raum (Eingangsbereich des Gebäudes) ausgerichtet war. Ein Bewohner des Gebäudes reichte daraufhin Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde (aepd) ein. 
Die Aufsichtsbehörde bestätigte, dass diese Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage erfolgte, da das Filmen des öffentlichen Raums grundsätzlich nicht erlaubt ist und einen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen darstellt.  Dieser Verstoß wurde von der AEPD mit einem Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro geahndet. .

Veröffentlicht am: 09-06-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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