UODO verhängt 22.735 Euro Bußgeld gegen Hauptbüro für Geodäsie und Kartographie
Polen: Der Hauptvermesser des Landes Polen hat über Jahre hinweg personenbezogene Daten aus dem Bereich der Grundbuch- und Hypothekenregisternummern auf dem Portal “GEOPORTAL2” (“geoportal.gov.pl”) veröffentlicht. Entnommen wurden die Daten aus dem Grund- und Gebäuderegister, welches von Starosts geführt wurde. Für die Veröffentlichung lag allerdings keine Rechtsgrundlage vor oder gar Einwilligungen der betroffenen Personen. Des Weiteren fehlten Registrierungsdaten der für die Einstellung der Daten verantwortlichen Personen. Umgerechnet legte die Behörde ein Bußgeld von knapp 23.000 Euro auf, sowie die Offline-Stellung der Seite.
Nachtrag vom 29.06.2021:
Der Bußgeldempfänger hatte Rechtmittel gegen den Bescheid eingelegt. Das Landesverwaltungsgericht Warschau folgte in seinem Urteil allerdings der von der polnischen Datenschutzbehörde vorgenommenen Wertung des Vorfalls und bestätigte das Bußgeld in seiner ursprünglichen Höhe. .
Veröffentlicht am: 01-09-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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