AEPD verhängt 2.500 Euro Bußgeld gegen HAPPY FRIDAY, S.L.
Spanien: Das Unternehmen Happy Friday S.L. war durch eine Beschwerde einer Mitarbeiterin ins Visier der Datenschutzbehörde geraten. Es stellte sich heraus, dass die Datenschutzhinweise für eingesetzte Cookies auf der Webseite nicht datenschutzkonform waren. So befanden sich auf der ersten Seite keine detaillierten, unmissverständlich definierten Erläuterungen zu den einzelnen Cookies und deren Verarbeitungszwecken. Ebenso gab es für den Nutzer keine Möglichkeit, aktiv in nicht technisch erforderiche Cookies einzuwilligen (Opt-In).
Die spanische Datenschutzbehörde verhing dafür ein Bußgeld von 2.500 Euro, gestattete jedoch den üblichen Rabatt, sodass das Unternehmen nur eine Strafe von 1.500 Euro zu zahlen hatte. .
Veröffentlicht am: 22-06-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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