Datenschutzaufsichtsbehörde Bulgarien verhängt 5.113 Euro Bußgeld gegen H. K.
Bulgarien: Ein Telekommunikationsunternehmen hat einem Betroffenen eine Rechnung über vermeintliche Telekommunikationsdienstleistungen gestellt. Der Betroffene wurde von einem Inkassounternehmen über die offene Forderung benachrichtigt. Den Einwand des Betroffenen, dass er kein Kunde des Unternehmens sei und die Vertragsunterlagen offensichtlich betrügerisch in seinem Namen geschlossen wurden sowie seine Unterschrift gefälscht wurde, wollte das Unternehmen nicht akzeptieren. Vielmehr übermittelte das Telekommunikationsunternehmen die personenbezogenen Daten rechtswidrig an ein Inkassounternehmen, das daraufhin versuchte die nicht haltbaren Forderungen beim Betroffenen einzutreiben. Für die rechtswidrige Verarbeitung und Übermittlung der personenbezogenen Daten verhängte die Datenschutzaufsichtsbehörde ein Bußgeld in Höhe von umgerechnet 5.133 Euro gegen den Geschäftsführer H. K. sowie umgerechnet 5.133 Euro gegen das Telekommunikationsunternehmen. .
Veröffentlicht am: 26-11-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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