APD verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Händler
Belgien: Ein Verbraucher in Belgien hatte sich bei der zuständigen Datenschutzbehörde über das Vorgehen eines Händlers beschwert. Dieser wollte dem Verbraucher keine Kundenkarte ausstellen, nachdem sich der Bürger geweigert hatte den Personalausweis als Datengrundlage bereitzustellen. Stattdessen wollte der Verbraucher die für die Kundenkarte notwendigen Daten schriftlich übermitteln. Dies akzeptierte der Händler aber nicht.
Die belgische Datenschutzbehörde sieht darin einen klaren Verstoß gegen die DSGVO. Zur Ausstellung einer Kundenkarte und damit verbundene Dienstleistungen sind viele detaillierte personenbezogene Daten nicht notwendig. Der Händler hatte daher kein Recht, diese mittels des elektronischen Personalausweises einzufordern. Neben der Geldbuße in Höhe von 10.000 EUR forderte die Behörde den Händler explizit auf, die Anforderungen der DSGVO zukünftig vollumfänglich zu erfüllen. .
Veröffentlicht am: 26-09-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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