AEPD verhängt 15.000 Euro Bußgeld gegen GRUPO NORCONSULTING, S.L.
Spanien: Eine Privatperson verlangt von dem Unternehmen, Auskunft und Löschung von personenbezogenen Daten. Das Unternehmen teilte dem Beschwerdeführer jedoch zunächst mit, dass seine E-Mail-Adresse gelöscht worden sei und er daher keine weiteren E-Mails mehr erhalten werde. Auf den Auskunftsantrag erhielt die Person keine Antwort.
Die Behörde sanktioniert das Unternehmen, da dieses einem Antrag auf Auskunft und Löschung von personenbezogenen Daten nicht hinreichend nachgekommen war.
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Veröffentlicht am: 06-03-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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