APD verhängt 1.000 Euro Bußgeld gegen Grundschule
Belgien: Die Grundschule hatte über ein Tool eines Smartschooling-Systems eine Umfrage zum Wohlbefinden der Schüler durchgeführt. Mehrere Eltern von Minderjährigen hatten daraufhin eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde über dieses Vorgehen eingereicht.
Zum Einen versäumte es die Schule die Einwilligung der Eltern in Stellvertretung der Schüler unter 13 Jahren für die Datenerhebung einzuholen und diese über die Umfrage und deren Datenverarbeitung aufzuklären. Auch wurde gegen das Datenminimierungsprinzip verstoßen, da die Daten, welche auch Auskünfte über die Gesundheit und die häusliche Situation der Kinder enthielten, nicht anonymisiert erhoben wurden.
Nachtrag vom 16.03.2021:
Nachdem die Grundschule Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hatte, wurde die Bußgeldhöhe von ursprünglich 2.000 Euro auf 1.000 Euro reduziert. Ebenso wurden bei der neuen Entscheidung nun Verstöße gegen Art. 5 Abs. 1 lit c, Art. 6 Abs. 1 und Art. 8 DSGVO festgestellt (das ursprüngliche Bußgeld wurde wegen Verstößen gegen Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 8, 12 und 13 DSGVO verhängt).
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Veröffentlicht am: 09-09-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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