AEPD verhängt 1.800 Euro Bußgeld gegen GROUPALIA COMPRA COLECTIVA, S.L.
Spanien: Das Unternehmen war im Zuge des gleichen Sachverhaltes bereits im Jahre 2014 von der Datenschutzbehörde sanktioniert worden. Erneut wurde nun ein Betroffener mit Werbemails belästigt, für die er keine Zustimmung erteilt hatte. Zudem ließ sich zurückführen, dass dies aufgrund der Listung seiner Adresse und seines Namens in der Robinsonliste geschehen war. Der Betroffene war also weder von der Liste des Verarbeiters gelöscht worden, noch von dem Unternehmen selbst. Auch auf eine Mail erhielt der Betroffene keine Rückmeldung des Unternehmens zu seinen Daten. .
Veröffentlicht am: 08-10-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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