Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 75.000 Euro Bußgeld gegen Griechisches Tourismusministerium

Griechenland: Der vorliegende Bußgeldbescheid steht mit einer Datenpanne im Zusammenhang, die sich auf einer Plattform des griechischen Tourismusministeriums (tourism4all.gov.gr) ereignet hatte. Als ein Bürger seine Zugangsdaten auf der Website eingab, erhielt er Zugriff auf die Daten einer anderen Person. Zu diesen zählten neben dem Namen des anderen auch dessen postalische und E-Mail-Anschrift, Telefonnummer, Steueridentifikationsnummer, Sozialversicherungsnummer sowie Informationen zu dessen Behinderung. Das Ministerium hatte den Vorfall der griechischen Datenschutzbehörde nicht gem. Art. 33 DSGVO gemeldet.
Die Behörde erkannte in dem Vorfall eine Pflichtverletzung des Ministeriums, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten.
Im Rahmen ihrer Untersuchung stellte die Behörde außerdem fest, dass das Ministerium zum Zeitpunkt der Datenpanne über keinen Datenschutzbeauftragten verfügt hatte. Zwar war damals bereits eine E-Mail-Adresse, unter der Nutzer den Datenschutzbeauftragten erreichen können sollten, auf der Website angegeben, diese war jedoch inaktiv. Erst ein Jahr nach dem Vorfall hatte das Ministerium einen Datenschutzbeauftragten ernannt. Die Behörde wertete die Angabe einer inaktiven E-Mail-Adresse als eine Verletzung der Informationspflicht des Tourismusministeriums. .

Veröffentlicht am: 13-01-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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