NAIH verhängt 28 Euro Bußgeld gegen Google Ireland Ltd
Ungarn: Die betroffene Person verlangte von Google Irland Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen von Suchwortwerbung über Google Adwords. Dabei forderte sie insbesondere Auskunft darüber, mit welchen Anzeigen, Webseiten und Werbetreibenden ihr Name im Zusammenhang steht und wann und wie oft ihr Name in der Suchmaschine angezeigt wurde. Google antwortete jedoch nicht innerhalb der nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO vorgegebenen Monatsfrist. Auch wurde die Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über eine Fristverlängerung, zusammen mit den Gründen für die Verzögerung, unterrichtet. .
Veröffentlicht am: 22-07-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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