CNIL verhängt 60.000.000 Euro Bußgeld gegen GOOGLE IRELAND LIMITED

Frankreich: Die französische Datenschutzbehörde nahm Ermittlungen gegen das Internetunternehmen auf, nachdem sich mehrere Betroffene über die Umständlichkeit der Ablehnung von Cookies auf den Websites www.google.fr und www.youtube.com beschwert hatten.
Bei ihrer Untersuchung stellte die CNIL fest, dass die Websites zwar eine Schaltfläche zur sofortigen Annahme von Cookies anboten, jedoch ohne über eine gleichwertige Lösung (Schaltfläche oder ähnliches) zu verfügen, die es den Nutzern ermöglichte, Cookies ebenso einfach abzulehnen. So waren mehrere Klicks erforderlich, um alle Cookies abzulehnen, obwohl es nur eines Klicks bedurfte, sie alle anzunehmen.
Nach Auffassung der CNIL zielte ein derartig komplizierterer Ablehnungsmechanismus darauf ab, die Nutzer davon abzuhalten, Cookies abzulehnen und sie stattdessen aufgrund der einfachen Zugänglichkeit der “Ich akzeptiere”-Schaltfläche dazu zu bringen, sie anzunehmen. Die CNIL wertete dies als eine Verletzung der Einwilligungsfreiheit und damit einhergehend als einen Verstoß gegen Artikel 82 des Gesetzes „Informatique et Libertés“, da es nicht so einfach war, Cookies abzulehnen, wie sie zu akzeptieren.
Bei der Höhe des Bußgelds wurde erschwerend berücksichtigt, dass viele Nutzer von dem Verstoß betroffen waren, dass Googles Werbeeinnahmen indirekt von den durch Cookies gesammelten Daten abhängen und dass der Bußgeldempfänger bereits im Februar 2021 von der CNIL auf den Verstoß aufmerksam gemacht worden war.
Gegen GOOGLE LLC wurde im gleichen Bußgeldverfahren ebenso ein Bußgeld in Höhe von 90.000.000 EUR verhängt. Gegenüber GOOGLE IRELAND LIMITED und GOOGLE LLC und wurde ferner eine Anordnung erlassen, innerhalb von drei Monaten eine Möglichkeit für Nutzer in Frankreich zu schaffen, Cookies ebenso einfach ablehnen wie sie annehmen zu können. Bei Überschreiten der Frist droht den Unternehmen ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 EUR pro Tag. .

Veröffentlicht am: 06-01-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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