CNIL verhängt 100.000 Euro Bußgeld gegen Google Inc. Spain SL / Google Inc.

Frankreich: Die französische Datenschutzkommission (CNIL) hat gegen den Internetkonzern Google ein Bußgeld von 100.000 Euro verhängt. Google hatte Einträge, die Betroffene nach dem Urteil des europäischen Gerichtshofes im Jahr 2014 aufgrund des “Rechtes auf Vergessenwerden” und der Richtlinie 95/46  zur Löschung beantragen konnten, nur auf den nationalen Google-Abruf-Listen entfernt. Dabei blieben allerdings die Einträge gleichen Inhaltes eines Unternehmens auf Google-Ergebnisseiten anderer Länder (beispielsweise wenn unter der Endung .com angefragt wurden) erhalten und abrufbar.
CNIL sah darin keine umfassende Umsetzung des Schutzmechanismus für die zu schützenden Parteien. Um das Ziel der Richtlinie und den Datenschutz effektiv und wirksam einzuhalten, plädierte die Behörde dafür, dass auf allen Ergebnisseiten von Google entsprechend beantragte Einträge zu löschen sind, nicht nur, auf denen der französischen.
Am 29.03.2020 wurde bekannt, dass das französische Conseil d’État das Urteil der CNIL von 2016 widerrufen hat. Angeführt wurde das Überschreiten der Befugnisse, indem die Kommission das Vorgehen von Google nicht nur einer nationalen und EU-weiten Kontrolle und Rechtsdurchsetzung unterwerfen wollte, sondern einer extraterritorialen. Dies sei nach Conseil d’État nicht zulässig. .

Veröffentlicht am: 30-03-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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