AEPD verhängt 550.000 Euro Bußgeld gegen GLOVOAPP23, S.L.
Spanien: Die italienische Datenschutzbehörde wandte sich mit einer Anfrage an die spanische Datenschutzbehörde, nachdem sich im Rahmen einer Untersuchung des Unternehmens Foodinho SRL Unklarheiten bezüglich der Nutzung der von GLOVOAPP23, S.L. betriebenen technischen Plattform ergaben. Daraufhin stellte die spanische Behörde ihrerseits Untersuchungen an.
Im Rahmen dieser Untersuchung stellte die Behörde mehrere Verstöße fest.
Die Nutzung der Plattform von GLOVOAPP23, S.L. ermöglichte es, auf alle Benutzerinformationen anderer Unternehmen zuzugreifen, sofern diese eine “EU”-Erlaubnis aktiviert hatten. Zwar entfernte das Unternehmen diesen Fehler zeitnah, jedoch war bis Mai 2020 kein Mechanismus vorhanden, welcher diesen Zugriff limitierte.
Außerdem stellte die Behörde fest, dass die Plattform massive Probleme mit der Verwaltung von Zugangsberechtigungen hatte. So war es mit den Daten eines Zustellers möglich, auf Datensätze aus anderen Ländern zuzugreifen. Auch war der Zugriff nicht standardmäßig auf das Land des entsprechenden Zustellers limitiert.
Zudem erfasste das Unternehmen mithilfe der Plattform übermäßig viele Daten über die angestellten Lieferfahrer. .
Veröffentlicht am: 17-02-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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