GPDP verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen Gioielleria Di Somma Alfonso
Italien: Die italienische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld gegen den Juwelier, weil dieser zwei Videoüberwachungskameras im Innen- und Außenbereich seines Firmengeländes installiert hatte und dabei seinen Informationspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen war.
Gioielleria Di Somma Alfonso hatte Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt. Das Gericht Torre Annunziata bestätigte in seinem Urteil jedoch den Bußgeldbescheid.
Die Verurteilung beruht auf einer Verletzung des Art. 13 des Kodex zum Schutz personenbezogener Daten (Gesetzesdekret vom 30. Juni 2003, Nr. 196). .
Veröffentlicht am: 07-07-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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