GPDP verhängt 90.000 Euro Bußgeld gegen GFB One srl
Italien: Eine Privatperson reichte eine Beschwerde gegen das Telekommunikationsunternehmen Vodafone Italia SpA ein, nachdem zwei SIM-Karten in seinem Namen aktiviert worden waren. Dabei kam heraus, dass eine der SIM-Karten in einem Geschäft der Firma GFB One aktiviert wurde. Daraufhin leitete die Datenschutzbehörde auch Untersuchungen gegen dieses Unternehmen ein.
Dabei stellte sich heraus, dass die Weitergabe der SIM-Karte an unbefugte Dritte erfolgte, nachdem diese eine einfache Kopie des Personalausweises des Betroffenen vorgelegt hatten. Die Behörde urteilte jedoch, dass diese Identitätsüberprüfung offensichtlich nicht ausreichend war. Weiterhin antwortete GFB One nicht auf die Auskunftsersuchen der Datenschutzbehörde. .
Veröffentlicht am: 10-10-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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