CNIL verhängt 0 Euro Bußgeld gegen Gesundheitspersonal
Frankreich: Die CNIL verhängte ein Bußgeld, da eine im Gesundheitswesen angestellte Person einer Auskunftsanfrage nicht nachgekommen war. Eine Privatperson bat um die Übermittlung von gesundheitsbezogenen Daten bezüglich der medizinischen Versorgung eines Kindes.
Von November 2023 bis zum Jahresende 2023 verhängte die französische Datenschutzbehörde (CNIL) mehrere Bußgelder in unbekannter Höhe für den Gesamtbetrag von 44.000 EUR. .
Veröffentlicht am: 07-01-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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