GPDP verhängt 75.000 Euro Bußgeld gegen Gesundheitsamt Südtirol
Italien: Nachdem bei der italienischen Datenschutzbehörde zwei Beschwerden eingegangen waren, stellte die Behörde umfangreiche Untersuchungen an.
Dabei stellte die Behörde fest, dass die Zugangsmethoden zur elektronischen Gesundheitsakte (DSE) nicht korrekt konfiguriert worden waren. So konnte medizinisches Personal, das nicht an der Patientenversorgung beteiligt war, auf die Gesundheitsakten zugreifen.
Das Gesundheitspersonal konnte für den Zugriff auf die Gesundheitsakte manuell eine Selbstzertifizierung durchführen. Außerdem wurde der Zugriff auf das Dokument standardmäßig auch einer großen Liste von Fachleuten gewährt, die nichts mit dem Patientenversorgungsprozess zu tun hatten, darunter auch Verwaltungspersonal.
Schließlich hatte die Behörde weitere Verstöße festgestellt, darunter das Versäumnis, ein Warnsystem einzurichten, das darauf abzielt, anormales oder riskantes Verhalten im Zusammenhang mit den von den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen durchgeführten Vorgängen zu erkennen. .
Veröffentlicht am: 11-04-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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