UODO verhängt 2.289 Euro Bußgeld gegen Geschäftsinhaber
Polen: Der Geschäftsführer eines Unternehmens versandte eine ungeschützte Datenbank, welche personenbezogene Daten von Konferenzteilnehmern enthielt, an einen unbefugten Dritten. Dadurch wurden unter anderem Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und der Impfstatus kompromittiert. Der Geschäftsinhaber hatte es versäumt, diese Datenpanne fristgerecht der Datenschutzbehörde und den betroffenen Personen zu melden.
Die Datenschutzbehörde kritisierte weiterhin die mangelnde Kooperation des Bußgeldempfängers mit der Behörde. .
Veröffentlicht am: 20-02-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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