AEPD verhängt 900 Euro Bußgeld gegen Geschäftsführer eines Unternehmens
Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen den Geschäftsführer eines Unternehmens ein, mit dem der einen Vertrag geschlossen hatte. Der Bußgeldempfänger hatte den Betroffenen bei der Erhebung seiner Daten nicht ordnungsgemäß nach. Art. 13 DSGVO über deren Verarbeitung informiert.
Das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 1.500 EUR wurde wegen sofortiger Zahlung und Schuldanerkenntnis um je 20 % auf 900 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 25-05-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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